Mustafa Kantar

Rechtsanwalt

Über uns
Die Rechtsanwaltskanzlei Kantar liegt im Herzen von Osnabrück. In  Zusammen-arbeit mit der Fachanwältin Özlem Tuncer in Bielefeld können wir viele verschiedene Rechtsbereiche abdecken. Unsere Schwerpunkte liegen beim Strafrecht, Insolvenzrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gewerberecht bis hin zur Mediation.
Unsere jahrelange Berufserfahrung geben wir and die Mandanten weiter. Im Vordergrund und für den größtmöglichen Erfolg stehen ausführliche, detaillierte Gespräche und Analysen. Unsere Kanzlei arbeitet sorgfältig und fristgerecht. Oftmals kristallisiert sich schon im ersten Gespräch mit welchem Ergebnis zu rechnen ist. Wir als Kanzlei stehen dem Mandanten in Verantwortung, sorgfältigstes Arbeiten und genaue Analysen und Auswertungen der Sachlage sind unser oberstes Gebot.


Mit Recht an Ihrer Seite!

Unsere Fachgebiete im Überblick

Verkehrsrecht

Das deutsche Verkehrsrecht ist äußerst komplex. Es berührt verschiedenste...

Arbeitsrecht

Der eigene Job nimmt für die meisten Deutschen einen wichtigen Platz in ihrem Leben ein. Das Arbeitsrecht...

Strafrecht

Das Strafrecht, auch Kriminalrecht genannt, ist der Teil der Rechtsordnung, der die Merkmale...

Vertragsrecht

In dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Vertragsrecht in den §§ 145 ff. festgehalten. Dieses dient...

Handels- und Gesellschaftsrecht

Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die...

Mietrecht

Im Mietrecht gibt es zahlreiche Regelungen, die Mieter und Vermieter kennen sollten, beispielsweise wer...

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Bei einer Massenentlassung dürfen Beschäftigte nicht benachteiligt werden, nur weil sie in Elternzeit sind. Ein Ausschluss aus dem Massenentlassungsschutz verstößt gegen den Gleichheitssatz und den Schutz nach Art. 6 des Grundgesetzes (GG). Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klargestellt… Lesen Sie mehr

Die 12. Kammer des Landes Arbeitsgericht Köln hat durch Urteil (12 Sa 524/16) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen hat. Die Revision zum BAG wurde zugelassen… Lesen Sie mehr

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