Verkehrsrecht

Das deutsche Verkehrsrecht ist äußerst komplex. Es berührt verschiedenste Rechtsbereiche, weshalb es häufig zu Überschneidungen kommt. So werden beispielsweise Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geahndet. Regelungen finden sich aber auch im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Gleiches gilt für das Verkehrsstrafrecht, welches im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist.

Die wichtigsten Regelwerke des Verkehrsrechts sind:

  • die Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)

Das Verkehrsrecht hat im Alltagsleben eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin eine enorme Bedeutung, denn immerhin beschreibt es als Ordnungsrecht sämtliche Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer.

Das Verkehrsrecht gliedert sich in verschiedene Teilbereiche:

  • Verkehrszivilrecht (in Form des Verkehrshaftungsrechts bei z. B. Fragen zur Haftung bei einem Verkehrsunfall oder in Form des Verkehrsvertragsrecht, das den Kauf und Verkauf von Kfz regelt, sowie Regelungen bezüglich von Reparaturen trifft)
  • Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Zulassungsrecht

Der Bußgeldkatalog

Neben der Implementierung von Regelwerken gehört auch die Durchsetzung der einzelnen Paragrafen zum Verkehrsrecht. Für die Ahndung von Verkehrsdelikten sind in der Regel die Polizei und das Ordnungsamt zuständig. Sie melden Verstöße an die entsprechenden Stellen – je nach Delikt kann es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handeln.

Bei einem Verstoß gegen das Verkehrsrecht, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt, erstellen die Behörden in der Regel einen Bußgeldbescheid. Dieser beinhaltet neben der Aufführung des Tatvorwurfs, Tatorts und Tatzeit auch Beweismittel, wie z. B. das allseits bekannte und ungeliebte Blitzer-Foto. Darüber hinaus werden je nach Verstoß ein Bußgeld verhängt, ggf. Punkte im Fahreignungsregister als auch ein Fahrverbot verhängt.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Betroffene selbst oder mit Hilfe eines Rechtsanwalts Einspruch einlegen, falls der Vorwurf nicht bzw. nicht vollständig zutrifft. Häufig können Rechtanwälte mit entsprechendem Knowhow ein Fahrverbot abwenden oder Fehler bei den Messmethoden aufdecken. 

Bei einer Verkehrsstraftat sollte sich jeder Betroffene in jedem Fall einen Anwalt heranziehen, der entsprechendes Fachwissen im Verkehrsrecht mitbringt. Ein guter Fachanwalt kann Sie meist vor Gericht optimal vertreten und ggf. das Strafmaß mildern oder gänzlich vermeiden. Nicht selten müssen Richter Lücken im Verkehrsrecht durch ihre Rechtsprechung schließen. Obwohl es jeweils immer um Einzelfälle vor Gericht geht, geben Urteile häufig auch anderen Betroffenen Hinweise, was Recht ist, wenn ein Gesetzestext dazu schweigt.

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