Für Sie zusammengefasst: Das Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lateinisch insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), umgangssprachlich auch in Deutschland Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.

Der Sinn der Insolvenz und des danach folgenden Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln (bei Unternehmen durch Auflösung, bei Einzelpersonen letztlich durch Restschuldbefreiung). Das Insolvenzrecht bezweckt einen geregelten Schuldenabbau, wenn ein Schuldner insolvent, also bankrott ist. Diese Schuldenregulierung funktioniert über ein Insolvenzverfahren. Die Insolvenzordnung kennt verschiedene Gründe, warum jemand insolvent ist: die Überschuldung, die Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit.

Das Statistische Bundesamt verzeichnete für das Jahr 2014 rund 135.000 Insolvenzfälle in Deutschland. Davon machen mehr als 86.000 Fälle Verbraucherinsolvenzen aus. Das Insolvenzrecht reglementiert dabei im Rahmen der Insolvenzordnung, wie das jeweilige Insolvenzverfahren abzulaufen hat.

Der Ablauf des Insolvenzverfahren­s gliedert sich in die folgenden 3 Abschnitte:

  1. Insolvenzantrag: Den Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt meist der Schuldner selbst (Eigenantrag) oder ein Gläubiger (Fremdantrag). Der Schuldner – meist vertreten durch Geschäftsführer oder Vorstände – hat die Pflicht zur Antragstellung, wenn 3 Gründe vorliegen: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit.
  2. Im Eröffnungsverfahren stehen die Antragsprüfung und Sicherheitsmaßnahmen im Vordergrund. Mit den Sicherheitsmaßnahmen will der Staat sicherstellen, dass kein Vermögen ungeregelt an dritte Parteien abfließt und möglichst viel für die Gläubiger übrigbleibt.
  3. Das (eröffnete) Insolvenzverfahren unterteilt sich dann in verschiedene Phasen der Abwicklung (und manchmal der Fortführung) des Unternehmens.

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